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   LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 11/12   

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https://dejure.org/2014,34064
LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 11/12 (https://dejure.org/2014,34064)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.10.2014 - L 5 EG 11/12 (https://dejure.org/2014,34064)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. Oktober 2014 - L 5 EG 11/12 (https://dejure.org/2014,34064)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Einkommens (Provisionen) nach den Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Einkommens (Provisionen) nach den Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

  • rechtsportal.de

    Berechnung des Einkommens (Provisionen) nach den Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Provisionen nach Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes a.F. nicht bei Nettoerwerbseinkommen zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 11/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf das Urteil vom 3. Dezember 2009, B 10 EG 3/09 R) seien alle Provisionszahlungen in die Berechnung des Elterngeldes einzubeziehen.

    Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2009 (a.a.O.), das Umsatzbeteiligungen eines Arbeitnehmers, die dieser neben dem monatlichen Grundgehalt bezogen habe, nur deswegen in die Elterngeldberechnung mit einbezogen habe, weil diese Beträge dem Arbeitnehmer für kürzere Zeiträume als ein Jahr und damit mehrmals im Jahr nach festgelegten Berechnungsstichtagen regelmäßig gezahlt worden seien.

    Mit Urteil vom 3. Dezember 2009 (B 10 EG 3/09 R) hatte das Bundessozialgericht in Anwendung der ursprünglichen Fassung von § 2 Abs. 7 S. 2 BEEG zu entscheiden, ob neben einem monatlichen Grundgehalt eine Umsatzbeteiligung bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes zu berücksichtigen war.

    Bezüge, die dagegen im Bemessungszeitraum nur einmal geleistet werden, stellen sonstige Bezüge dar, auch wenn sie sich in späteren Kalenderjahren wiederholen (vgl. zu allem: BSG vom 3. Dezember 2009 a.a.O. m.w.N., bestätigt durch Urteil vom 29. August 2012, B 10 EG 20/11 R m.w.N.).

    Hierbei ist im Gesetzentwurf ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es sich um eine Abkehr von der bisherigen Rechtslage aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2009, B 10 EG 3/09 R handelt.

    Insoweit hat das Bundessozialgericht ausdrücklich an der bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 3. Dezember 2009 a.a.O.) festgehalten, der durch die Neufassung des § 2 Abs. 7 S. 2 BEEG a.F. nicht die Grundlage entzogen worden sei.

  • LSG Hessen, 03.03.2010 - L 6 EG 16/09

    Bundeselterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Gehaltsnachzahlungen nach

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 11/12
    Auch das Hessische Landessozialgericht habe bereits entschieden, dass nicht der Auszahlungszeitpunkt maßgeblich sei, sondern der Charakter der Zahlung (Hinweis auf das Urteil vom 3. März 2010, L 6 EG 16/09).

    Der Kläger könne sich auch nicht auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 3. März 2010 (a.a.O.) berufen, denn in dem dort entschiedenen Fall seien vom Arbeitgeber erst nachträglich Gehaltsbestandteile nachgezahlt worden, auf die bereits in der Vergangenheit regelmäßig Anspruch bestanden habe.

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 11/12
    Bezüge, die dagegen im Bemessungszeitraum nur einmal geleistet werden, stellen sonstige Bezüge dar, auch wenn sie sich in späteren Kalenderjahren wiederholen (vgl. zu allem: BSG vom 3. Dezember 2009 a.a.O. m.w.N., bestätigt durch Urteil vom 29. August 2012, B 10 EG 20/11 R m.w.N.).

    Auf die besondere Beachtlichkeit, dass Art und Weise der Zahlungsvereinbarung sowie der Gesamthöhe des laufenden Arbeitslohns Umstände sind, die in der Regel von den Arbeitsvertragsparteien frei verhandelt werden, hat das Bundessozialgericht hingewiesen (Urteil vom 29. August 2012 a.a.O.).

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R

    Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 11/12
    Hiervon ist das Bundessozialgericht allerdings mit den richtungweisenden Urteilen vom 26. März 2014 (B 10 EG 7/13 R, 12/13 R und 14/13 R, letzteres vollständig dokumentiert) wieder abgerückt und hat ausgeführt, § 2 Abs. 7 S. 2 BEEG a.F. stelle durch den Anknüpfungspunkt der Behandlung von Einnahmen als sonstige Bezüge auf die Unterscheidung zwischen laufendem Arbeitslohn und Einnahmen ab, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt würden.

    In diesem Fall könne ihre Berücksichtigung zu einem verzerrten Bild der wirtschaftlichen Verhältnisse führen (vgl. zu allem BSG vom 26. März 2014 a.a.O.).

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R

    Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 11/12
    Abschließend verweist der Kläger auf die zwischenzeitlich ergangene weitere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 26. März 2014, B 10 EG 14/13 R), wonach die Ausklammerung von Teilen des Einkommens gemäß § 2 Abs. 7 S. 2 BEEG a.F. nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen könne.
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 11/12
    Dabei legt das Bundesverfassungsgericht je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal einen unterschiedlich strengen Prüfungsmaßstab an (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993, 1 BvL 38/92, 1 BvL 40/92, 1 BvL 43/92 = BVerfGE 88, 87 - 103).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 11/12
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 = BVerfGE 55, 72 - 95; Beschluss vom 9. November 2004, 1 BvR 684/98 = BVerfGE 112, 50 - 74).
  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 11/12
    Ohnehin gilt grundsätzlich, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, Einmalzahlungen bei der Gewährung von Sozialleistungen zu berücksichtigen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 26. September 2005, 1 BvR 1773/03 = SozR 4-4300 § 434c Nr. 6).
  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 11/12
    Bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, steht dem Gesetzgeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu (siehe hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08, 6. Juni 2011, 1 BvR 2712/09, 19. August 2011, 1 BvL 15/11, 26. Oktober 2011, 1 BvR 2075/11, 9. November 2011, 1 BvR 1853/11 u. 24. November 2011, 1 BvR 1457/11).
  • BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 11/12
    Bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, steht dem Gesetzgeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu (siehe hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08, 6. Juni 2011, 1 BvR 2712/09, 19. August 2011, 1 BvL 15/11, 26. Oktober 2011, 1 BvR 2075/11, 9. November 2011, 1 BvR 1853/11 u. 24. November 2011, 1 BvR 1457/11).
  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Bezugszeit von Elterngeld -

  • BVerfG, 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11

    Regelung zu sog. Partner- oder Vätermonaten nach § 4 Abs 3 S 1 BEEG durch Art 3

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

  • BVerfG, 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als

  • LSG Hessen, 29.05.2013 - L 6 EG 22/10

    Höhe des Elterngeldes; Berücksichtigung von Einmalzahlungen im Bemessungszeitraum

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R

    Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss -

  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvL 22/65

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 2 S. 2 KVStG 1959

  • LSG Hamburg, 23.04.2015 - L 1 EG 5/12

    Höhe des Elterngeldes unter Berücksichtigung von Prämien und Tantiemen

    § 2 Abs. 7 S. 2 BEEG a.F. schließe daher Einnahmen nur insoweit von der Elterngeldberechnung aus, als die steuerrechtlich motivierte Differenzierung auch mit Blick auf den Zweck des Elterngeldes sachlich gerechtfertigt sei (ebenso auch Urteil des Hessischen LSG vom 17.10.2014, L 5 EG 11/12, juris).
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